Der Sozialdienst, die dritte Säule

Durch die Einbeziehung der Alltagswelt des Patienten sowie der sozialen Aspekte der Erkrankung ergänzt die klinische Sozialarbeit die medizinische Behandlung und Pflege im Krankenhaus. Sie hat sich somit als dritte Dimension im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitskonzeptes etabliert und bewährt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden Patienten aus ihrer gewohnten Lebenssituation herausgerissen und meist unvorbereitet einer neuen und schwierigen Situation ausgesetzt. Das bisher geführte Leben kann in persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht massiv in Frage gestellt sein und sich aufgrund der Erkrankung eventuell tiefgreifend verändern. Der akut oder chronisch kranke Mensch leidet nicht nur unter körperlichen Symptomen, sondern auch unter den damit einhergehenden psychischen und sozialen Belastungen.

 


BeratungsgesprächDie Aufgabe des Kliniksozialdienstes ist es, diese Aspekte frühzeitig in das Behandlungskonzept zu integrieren, und durch die Auswahl von geeigneten und erforderlichen Maßnahmen die Wiedereingliederung zu fördern.

Der Kliniksozialdienst unterstützt die Patienten bei der Verarbeitung der schwierigen Diagnose, begleitet sie während der oft langwierigen medizinischen Behandlung und berät bei der Bewältigung von Krankheitsfolgen und bleibenden Einschränkungen.

 

Beratungsangebote

  • Beratung und Hilfe in persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
  • Hilfe zur Rehabilitation durch Vermittlung einer Anschlußheilbehandlung (AHB), einer Anschlußgesundheitsmaßnahme (AGM) und einer Kur
  • Beratung über Möglichkeiten der häuslichen Versorgung wie z.B.
    • mobile Pflegedienste
    • hauswirtschaftliche Versorgung
    • Essen auf Rädern und ähnliche Angebote
    • Hausnotruf
    • Hilfsmittel
  • Beratung über Möglichkeiten einer stationären oder teilstationären Weiterversorgung wie z.B.
    • Pflegeheim
    • Hospiz
    • Kurzzeitpflege
    • Tagesklinik
  • Weitervermittlung an andere soziale Einrichtungen sowie zuständige Behörden oder Selbsthilfegruppen
  • Begleitung von Tumorpatienten und deren Angehörige
  • Begleitung von Langzeitpatienten
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten wie
    • Krankengeld
    • Schwerbehindertenausweis
    • Haushaltshilfe usw.
  • Einleitung von Betreuungen über das Amtsgericht
  • Aktivierung der Selbsthilfekräfte des Patienten und der Angehörigen
  • sonstige Fragen im Zusammenhang mit der Erkrankung
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